Testamente für Eheleute in Österreich und Deutschland

Irgendwann kommt der Punkt, an dem sich die Eheleute Gedanken über Ihren Nachlass machen sollten. Das kann bereits vor der Hochzeit geschehen oder später während der Ehe. Oft wird ein Testament für Eheleute verfasst, wenn die Kinder bereits alle auf der Welt sind. Das Testament für Eheleute kann unterschiedlich aussehen. Das gemeinschaftliche Testament, auch Berliner Testament genannt, liegt in der Gunst weit vorne.
Aber wie schreibt man ein Testament? Was ist bei einem Testament für Eheleute mit Kindern zu beachten? Gerne illustrieren wir, was man bei Testamenten für Eheleute in Österreich und Deutschland beachten sollte.

Welche Arten von Testamenten für Eheleute gibt es?

Die Verteilung des Erbes kann unterschiedlich geregelt werden, daher gibt es auch unterschiedliche Optionen, ein Ehegattentestament zu gestalten.

Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament ist ein Testament, das von Eheleuten (nachzulesen in § 2265 BGB) gemeinsam erstellt wird. Zur Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments in der Form des eigenhändigen Testaments nach § 2247  BGB reicht es aus, wenn einer der Ehegatten „den letzten Willen“ in der dort vorgeschriebenen Form errichtet, d.h. ein Ehegatte schreibt es eigenhändig handschriftlich und unterschreibt es, und der andere Ehegatte unterschreibt die gemeinschaftliche Erklärung ebenfalls eigenhändig.

In einem solchen gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) können die Eheleute alle zulässigen letztwilligen Verfügungen treffen. Üblicherweise setzen sie sich gegenseitig zu Haupterben ein, wobei sie die eigenen Nachkommen auf gewisse Art und Weise mit einbinden.

Wichtig ist es, Details mit einem Anwalt für Testamente zu besprechen, denn es gilt trotzdem einige rechtliche Aspekte zu befolgen und man sollte aufpassen, gerade was die Themen Form, Widerruf oder die Auswirkungen einer Scheidung angehen.

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein Sonderfall des gemeinschaftlichen Testaments. Die Eheleute sind gegenseitig Alleinerben, um sich finanziell abzusichern. Somit bekommt der überlebende Ehegatte das gesamte Erbe zugesprochen. Die Kinder verlieren jedoch nicht Anspruch auf ihren Teil. Dieses wird lediglich auf den Tod des zweiten Elternteils verschoben. Somit sind die Kinder Schlusserben.

Wichtig zu merken ist, dass der überlebende Partner nach dem Tod des Anderen die bereits getroffenen Verfügungen nicht mehr ändern kann. Die Erbfolge und die Erbquote sind somit genauso festgelegt wie bei Lebzeiten beider Eheleute.

Wechselbezügliche Verfügungen

Gemäß § 2270 Abs. 1 BGB dürfen Eheleute Verfügungen treffen, die voneinander abhängig sind. Die Nichtigkeit oder der Widerruf der einen wechselbezüglichen Verfügung annulliert somit auch die Verfügung des anderen Ehegatten. Wie ist das zu verstehen?

Wenn ein gemeinschaftliches Testament, ein Ehegattentestament existiert, bei dem sich die Eheleute gegenseitig beerben, und einer der beiden möchte eine Änderung vornehmen, so ändert seine Verfügung automatisch auch die andere Verfügung.

Vorteile eines Testaments für Eheleute

Ein Testament bietet für Eheleute zahlreiche Vorteile, die wesentlich zur finanziellen und emotionalen Sicherheit beitragen können. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

  1. Gezielte Vermögensübertragung: Durch ein Testament können Ehepartner gezielt regeln, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Dies schließt nicht nur Immobilien und finanzielle Mittel ein, sondern auch persönliche Gegenstände mit sentimentalem Wert.
  2. Vermeidung von Streitigkeiten: Ein klar formuliertes Testament minimiert potenzielle Konflikte zwischen den Hinterbliebenen und sorgt für klare Anweisungen.
  3. Schutz des überlebenden Ehepartners: Ein Testament für Eheleute kann den überlebenden Ehepartner absichern, indem es ihm das Recht einräumt, im gemeinsamen Zuhause zu bleiben oder ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben.
  4. Berücksichtigung von Kindern und Stiefkindern: Eheleute können durch ein Testament sicherstellen, dass sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus früheren Beziehungen fair behandelt und entsprechend ihren Wünschen versorgt werden.
  5. Flexibilität bei Änderungen: Lebensumstände ändern sich, und ein Testament ermöglicht Anpassungen durchzuführen. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Aufnahme neuer Familienmitglieder oder die Anpassung an veränderte finanzielle Verhältnisse geht.
  6. Vorkehrungen für spezielle Situationen: In einem Testament können spezielle Anweisungen hinterlassen werden, die beispielsweise die Pflege eines kranken Partners oder die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen nach dem Tod regeln.
  7. Internationale Bezüge klären: Bei Ehepartnern mit Vermögenswerten in verschiedenen Ländern oder unterschiedlichen Nationalitäten hilft ein Testament, komplizierte Fragen der internationalen Erbrechtsprechung zu klären.

Wie kann ein Anwalt beim Testament für Eheleute unterstützen?

Niemand kennt sich im Paragrafendschungel so gut aus wie ein Anwalt, der seinen Schwerpunkt im Erbrecht hat. Einen Anwalt für Testamente bereits im Anfangsstadium der Erstellung einer letzten Verfügung hinzuzuziehen, ist daher eine gute Idee, denn die gesetzliche Erbfolge ist voller Feinheiten.

Dass das Gesetz es vorsieht, dem hinterbliebenen Ehepartner 50% der Erbmasse, die anderen 50% gleichverteilt auf die eigenen Kinder zukommen zu lassen, ist vielen noch bekannt. Was aber, wenn eines der Kinder schon verstorben ist und Enkelkinder hinterlässt? Oder wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt? Oder Kinder aus früheren Ehen und gemeinsame Kinder? Wenn Sie hier nicht sattelfest sind, ist das verständlich. Die Anwaltskanzlei Albani hilft hier gerne weiter. Außerdem sichern wir die Rechtsgültigkeit des Testaments und minimieren die Wahrscheinlichkeit, dass ein Testament von Erben angefochten wird.

Welches sind also die besten Gründe für die Testamentserstellung mit einem Anwalt?

Komplexe Familienverhältnisse:

Patchworkfamilien sind heute allgegenwärtig. Dass zumindest ein Ehegatte eigene Kinder mit in eine neue Ehe bringt, ist keine Seltenheit. Ein Mix aus ehelichen und unehelichen Kindern macht die gesetzliche Erbfolge kompliziert. Welche Lösungen sich anbieten, kann ein Anwalt erklären.

Änderung der Lebensumstände

Wer bereits in jungen Jahren ein Testament verfasst, sollte bedenken, dass sich die Lebensumstände ändern können und dass womöglich auch das Testament angepasst werden sollte. Beispiele? Scheidung, erneute Heirat, Adoption von Kindern, Tod eines eigenen Kindes. Es sollten alle Überlegungen besprochen und diskutiert werden.

Vorhandensein von Unternehmensbeteiligungen:

Was soll mit Unternehmensbeteiligungen geschehen? Sollen diese auf den verbleibenden Ehegatten oder auf die eigenen Kinder übergehen? Müssen die Kinder besondere Voraussetzungen mitbringen, um diese erben zu können?

Internationale Bezüge:

Heikel ist es auch, wenn man Bezüge im Ausland besitzt. Was geschieht mit Besitztümern im Ausland? Welchen Rechtssystemen unterliegen diese? Wo fallen in welchem Fall Abgaben und Steuern an?

Schlussbemerkungen

Sie sehen, dass das Thema Nachlass keine ganz einfache Sache ist. Einen Profi in Person eines Anwalts für Testamente bei den gemeinsamen Überlegungen und bei der Erstellung hinzuzuziehen, ist sicherlich eine gute Idee. Denn selbst wenn man sich selbst schon Gedanken über die Zeit nach dem Tod gemacht hat – im schlimmsten Fall kann Ihr letzter Wille angefochten werden. Um alles bestmöglich umzusetzen und rechtssicher zu formulieren, lohnt sich der Besuch beim Juristen auf alle Fälle.

Häufige Fragen:

Der Anwalt sorgt für die rechtssichere Formulierung und dafür, dass es möglichst keine Anfechtungen gibt. Anfechtungen sind teurer als die Kosten für die Testamentserstellung durch einen Anwalt.

Ja, wer das Testament aber beim Anwalt macht, kann sicher sein, dass dieses nicht nach dem Ableben „plötzlich verschwindet“ oder von einer dritten Person abgeändert wird.

Das ist in den allermeisten Fällen sinnvoll. Ihr Anwalt kann Sie dahingehend bereits im Vorfeld beraten, wie Sie am besten vorgehen.

Ja. Alle leiblichen Kinder, ob ehelich oder unehelich, haben Erbanspruch. Ein Anwalt kann Sie beraten, wie Sie es anstellen müssen, damit ihre Erbquote möglichst niedrig bleibt.